Heimbeirat
Hans Philippi erneut als Bewohnerfürsprecher bestellt

Da für unsere Wahl des Mitwirkungsgremiums der Bewohnerinnen und Bewohner (§ 9 Landesheimgesetz Saarland) nicht genügend Kandidaten, in entsprechender Anwendung der Heimmitwirkungsverordnung 5 Bewerber, vorgeschlagen wurden, ist nach § 9 Abs 2 Landesheimgesetz Saarland ein Bewohnerfürsprecher zu bestellen. Der bisherige Heimfürsprecher Herr Hans Philippi stellte sich erneut als Bewohnerführsprecher zur Verfügung und wurde im Januar 2010 durch das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport als Bewohnerfürsprecher bestellt. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von 2 Jahren.


